
Das Gesetz für die Neuregelung der Strassenverkehrsabgaben im Kanton Zürich hat die Volksabstimmung überstanden was für uns Wohnmobilisten massiv höhere Abgaben bedeutet. Am Ergebnis der Abstimmung gibt es nichts zu deuteln, das Verdikt war trotz einer sehr tiefen Wahlbeteiligung klar. Wir können uns selber an der Nase nehmen und Fragen warum wir nicht von vornherein klarer Stellung bezogen haben, die Fakten und Folgen einer Annahme waren wohl den meisten hier bekannt, nur hat wohl keiner so richtig daran geglaubt dass das neue Gesetz durchkommt. Jetzt ist es da und wird vermutlich 2014 in Kraft gesetzt, wenn man noch etwas versuchen möchte müssen wir jetzt handeln oder die Sachlage akzeptieren wie sie ist.
Ich möchte vor allen die Betroffenen, d.h. Wohnmobilbesitzer aus dem Kanton Zürich, welche selbst von der Neuregelung betroffen sein werden bitten sich an der Umfrage zu beteiligen, da es eine Kantonale Vorlage war macht es keinen Sinn dass die Wohnmobilisten halb Europas mitmachen, nichts für ungut.

Wenn ihr Fragen oder Ergänzungen habt nur zu. Dieser Thread steht im offenen Forum, ist also auch für Besucher und Gäste einsehbar, bitte richtet eure Argumentationen und eure Wortwahl danach. Ich möchte das Thema an dieser Stelle haben weil ev. auch Wohnmobilisten, welche nicht Mitglied bei uns sind daran interessiert sein könnten.
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ZUSAMMENFASSUNG der ARGUMENTE PRO ANPASSUNG: (Erläuterungen in den ensprechenden Beiträgen hier in diesem Thema)
- Wohnmobile werden zu 95% (Zahl geschätzt) nicht als Alltagsfahrzeug genutzt (ev. wäre eine Erhebung über die effektiven Nutzungs / Standtage der Wohnmobile hier im Forum sinnvoll)
- Da entsprechende Stellplatzstrukturen im Kanton fehlen wird im Kanton faktisch nur "geparkt", 95% (Zahl geschätzt) der Fahrzeuge verlassen den Kanton Zürich bei Inbetriebnahme des Fahrzeugs
- Das für die neue Steuerbemessung zu Grunde gelegte Gesamtgewicht bis 3.5to resultiert bei Wohnmobilen einzig aus der zweckgebundenen Bauart der Fahrzeuge, diese Grundlage benachteiligt Wohnmobilbesitzer gegenüber den sonstigen durch die Neuregelung der Bemessungsgrundlagen betroffenen Verkehrsteilnehmern im Kanton Zürich. Auch durch den Kauf eines neuen Wohnmobils ist die Bemessungsgrundlage nicht zu beeinflussen, man kann sich bez. Wohnmobil nur "dafür" oder "dagegen" entscheiden. zum Beitrag
- Da für Wohnmobile bis 3.5to oder darüber der gewichtsmässige Maximalsteuersatz für PW / der entsprechende Steuersatz für LKW in Anwendung kommt besteht für die Fahrzeughalter bei Einlösung auf Wechselnummer keinerlei steuerlicher Anreiz mehr im Alltag ein ökonomisch/ökologisches Fahrzeug zu nutzen, was ja mit den neuen Bemessungsgrundlagen der SVA beabsichtigt war. zum Beitrag