Beifahrererkennung - Neufahrzeug jetzt "gebraucht"?

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SnakeZZ
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Beifahrererkennung - Neufahrzeug jetzt "gebraucht"?

Beitrag von SnakeZZ »

Hoi zäme

nach jahrelangem 'Mietfahren' sind wir endlich zu dem Entschluss gekommen, ein WoMo zu kaufen.
Eigentlich sollte es ein Adria Neufahrzeug sein von einem Händler im Zürcher Umland.
Jetzt habe ich aber die Unterlagen und das Formblatt 13.20 bekommen, wo der Wagen als "gebraucht" angegeben ist.

Der Händler meinte, dass der Wagen (Alkoven auf Basis Fiat Ducato) keine Beifahrererkennung hätte und man nach dem 01.09.2021 keine
Fahrzeuge ohne Beifahrererkennung mehr in die Schweiz einführen dürfe (es war wohl wegen Coronoa zu Produktionsverzögerungen gekommen).

Jetzt hat Adria anscheinend das Fahrzeug schon mal kurz in Slowenien eingelöst, so dass ich jetzt strenggenommen ein Occassionsfahrzeug bekomme.

Nun wundere ich mich - ist das alles korrekt so? Hat das WoMo durch die bereits erfolgte Einlösung tatsächlich keinen Wertverlust, wie es der Händler
sagte? Von PW kenne ich es eigentlich so, dass Tageszulassungen im Ausland hohe Wertverluste/günstigere Kaufpreise verursachen.

Vielen Dank und lieben Gruss
SnakeZZ
Kawajan
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Re: Beifahrererkennung - Neufahrzeug jetzt "gebraucht"?

Beitrag von Kawajan »

Wenn das FZ neu ist und gegen Null Km auf dem Tacho hat das ist es Neu . Das mit dem Einlösen in Slowenien ist ja ein rein Bürokratischer Akt . Ob es in der aktuellen Lieferzeitsituation deshalb ein Rabatt wegen " gebraucht " gibt bezweifle ich.
Grüsselis Jan
Richard
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Re: Beifahrererkennung - Neufahrzeug jetzt "gebraucht"?

Beitrag von Richard »

Hallo lieber SnakeZZ

Ich habe schon viel gehört betr. Zulassung von Fahrzeugen. Aber was um Gottes Willen heisst "Beifahrererkennung ?"

Gruss vom Bodensee, Richi43
yogi
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Re: Beifahrererkennung - Neufahrzeug jetzt "gebraucht"?

Beitrag von yogi »

"Beifahrererkennung" bedeutet, dass das Fahrzeug erkennt, ob jemand auf dem Beifahrersitz sitzt und ob er sich angeschnallt hat. Falls da jemand unangeschnallt sitzt, geht das entsprechende Warngepiepse los.

Gruss
yogi
Ramineb
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Re: Beifahrererkennung - Neufahrzeug jetzt "gebraucht"?

Beitrag von Ramineb »

Hallo Snake ZZ
Solche "Tageszulassungen" sind gang und gäbe. Das ist häufig der Fall, z,B. wenn technische Änderungen im Produktionsland oder in einem Exportland anstehen(wie bei Dir), vor grossen Mehrwerststeuererhöhungen oder simple wenn eine Marke die Absatzzahlen ein wenig schönfärben will (dann bekommst du auch ein bisschen Rabatt).

Was Du beachten solltes: ist die Tageszulassung auf den Hersteller oder Händler gemacht worden? Das ist wichtig wegen der Garantie, denn die beginnt bei der Tageszulassung an zu laufen. Bei Werkszulassungen bekommst Du meist die volle Garantiezeit. Wenn deine Bestellung des Womos vor der Tageszulassung war, sollte nichts schief gehen.
rhino65
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Re: Beifahrererkennung - Neufahrzeug jetzt "gebraucht"?

Beitrag von rhino65 »

Salut ich habe mein Neufahrzeug direkt in Deutschland gekauft und importiert. Da der Händler die Zollformalitäten erledigt hatte, musste er das Fahrzeug für die Fahrt zum Zoll für einen Tag in Deutschland zulassen. Bei der Einzelabnahme auf dem Strassenverkehrsamt wurde mir erklärt, dass das Fahrzeug nun kein Neufahrzeug mehr ist und der einzige Nachteil ist, dass ich das Fahrzeug das erste Mal bereits nach 3 Jahre vorführen muss.
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Re: Beifahrererkennung - Neufahrzeug jetzt "gebraucht"?

Beitrag von haexli2 »

rhino65 hat geschrieben:Salut ich habe mein Neufahrzeug direkt in Deutschland gekauft und importiert. Da der Händler die Zollformalitäten erledigt hatte, musste er das Fahrzeug für die Fahrt zum Zoll für einen Tag in Deutschland zulassen. Bei der Einzelabnahme auf dem Strassenverkehrsamt wurde mir erklärt, dass das Fahrzeug nun kein Neufahrzeug mehr ist und der einzige Nachteil ist, dass ich das Fahrzeug das erste Mal bereits nach 3 Jahre vorführen muss.
So ein Quatsch!
Wenn das Fahrzeug neu war und nur für die Überführung in D provisorisch eingelöst wurde, gelten immer noch 5 Jahre ab erster Einlösung. Habe unser WoMo genau so eingeführt und nach 5 Jahren musste ich zur ersten MFK.

Ausser dein Fahrzeug wurde vorher schon mal eingelöst. Das wäre dann zu prüfen, ob du nun ein Neufahrzeug gekauft hast oder nicht.
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