4art hat geschrieben:Ich verstehe das nicht: Da hat man der Seealp in Altnau vor ein paar Jahren als Stellplatz den SchlĂĽssel gedreht aus baurechtlichen GrĂĽnden (nicht erlaubte Umnutzung Landwirtschaftszone) und bei den Bernern (zumindest im Emmental) geht das?
Ja, baurechtlich ist das eigentlich klar: Die Landwirtschaftszone muss landwirtschaftlich genutzt werden und in der Landwirtschaftszone sind nur Bauten und Anlagen zu diesem Zweck erlaubt: Die Wohnung des Betriebsinhabers, Ställe, Scheunen, Treibhäuser usw.
Dazu sind aber auch Bauten und Anlagen für den bäuerlichen Nebenerwerb möglich. Das kann theoretische auch ein Wohnmobilstellplatz sein. Allerdings gibt es dafür nur wenig Gründe, warum der ausgerechnet in der Landwirtschaftszone stehen muss. Zudem gibt es grad in der Landwirtschaftszone oft zusätzlich noch überlagernde Zonen; zum Beispiel Landschaftsschutzzonen oder Gewässerschutzzonen. Und die bedeuten höhere Anforderungen am die Nutzung.
Ob ein Wohnmobilstellplatz (oder ein Wohnmobil-Winterlager) in der Landwirtschaftszone möglich ist, kann man nur im Einzelfall definitiv beantworten.
Gruss Pelzer
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