Seite 1 von 3

Neues Zollgesetz D-CH

Verfasst: 19.03.2018, 08:12
von joxy12
Seit dem 1. Januar 2018 müssen Fahrzeuge welche zu Reparatur und zum aufrüsten nach Deutschland gebracht werden am deutschen Zoll angemeldet werden. Da wird zeitgleich eine Kaution in Höhe von 10 % plus Mwst. fällig welche sofort hinterlegt werden muss.

Re: Neues Zollgesetz D-CH

Verfasst: 19.03.2018, 08:55
von Funbiker1
joxy12 hat geschrieben:Seit dem 1. Januar 2018 müssen Fahrzeuge welche zu Reparatur und zum aufrüsten nach Deutschland gebracht werden am deutschen Zoll angemeldet werden. Da wird zeitgleich eine Kaution in Höhe von 10 % plus Mwst. fällig welche sofort hinterlegt werden muss.
Danke, aber hast du eine Quellenangabe?

Andreas

Re: Neues Zollgesetz D-CH

Verfasst: 19.03.2018, 09:17
von JohannesM
Das wurde hier schon diskutiert:
https://www.wohnmobilforum-schweiz.ch/v ... 64&t=11483

Gruss
Johannes

Re: Neues Zollgesetz D-CH

Verfasst: 19.03.2018, 11:58
von joxy12
Quelle : Schaffhauser Nachrichten vom 19.März 2018

Teurer Grenzverkehr
Neue Zollgesetze: Seit 1. Januar müssen fast alle Schweizer für eine Reparatur ihres Autos
beim deutschen Nachbarn eine hohe Kaution hinterlegen – und kompliziert wird’s auch noch.
Ines Biedenkapp
KONSTANZ. Wer es billiger in Deutschland
haben will, muss nun tiefer ins Portemonnaie
greifen. Jeder, der sein Auto in
Deutschland «veredeln» lässt, muss dies
seit Januar beim deutschen Zoll anmelden
und eine Kaution hinterlegen. Die
kann locker mehrere Tausend Franken
betragen, die in bar am Zoll abzugeben
sind. Veredelungen sind Massnahmen
wie Tuning und das Anbringen von Spezialzubehör.
Somit muss ein Schweizer
Kunde für das Aufziehen von hochwertigen
Spezialfelgen, den Einbau von Multimedia-
oder HiFi-Anlagen eine hohe Barkaution
am deutschen Zoll hinterlegen.
Dabei gilt auch zu beachten, dass Motorräder
und Wohnmobile genauso von der
neuen Regelung betroffen sein können
wie Autos. Eine Halterung für Fahrräder
an Auto oder Wohnmobil sowie das Anbringen
einer Anhängerkupplung oder
der Einbau einer Hundebox gelten ebenfalls
als veredelnde Massnahmen.
Vor einer solchen Aufwertung muss
man also nicht nur einen Termin bei der
Garage vereinbaren, sondern den Zoll
informieren, die Kaution bar in Euro
hinterlegen und ein Formular ausfüllen.
Nach Einbau der neuen Teile muss
man sich die Ausfuhr vom Zoll bestätigen
lassen, um die Kaution zurückzubekommen.
Die Höhe derselben bemisst
sich am Fahrzeugwert und beträgt
10 Prozent; dazu kommen 19 Prozent
der deutschen Mehrwehrsteuer.
Auf nachbarschaftlicher Seite verursacht
das neue Verfahren gemischte Gefühle.
Einige Garagen bieten ihren Kunden
daher an, das Verfahren für sie zu
übernehmen. Motorradgaragen sehen
das neue Verfahren kritischer: Denn es
ist immer noch nicht ganz klar, was genau
unter eine Reparatur fällt und was
unter eine Veredelung. «Man kann sich
ja gar nicht mehr sicher sein, was eventuell
als Schmuggel bezeichnet wird»,
meint Thomas Möhrle, Eigentümer von
Tattoomoko’s Bike Paradies in Konstanz.
Denn auch Reparaturen können
im Spezialfall als Veredelung gelten.
Eine Ausnahme gilt für eine Zone von
10 bis 20 Kilometern beiseits der Grenze.
Deren Bewohner fallen unter ein vereinfachtes
Verfahren und müssen keine
Kaution hinterlegen. Gemäss der deutschen
Industrie- und Handelskammer
seien Inspektions- und Wartungsarbeiten
von dem neuen Zollverfahren ausgeschlossen.
Zollverfahren
basiert auf dem
EU-Zollkodex
Das neue Verfahren wurde 2016 mit
dem neuen Zollkodex der Europäischen
Union beschlossen und zielte
auf Schmuggler aus dem Balkan ab.
Dabei stellt sich die Umsetzung des
1000-seitigen Dokuments als relativ
schwierig heraus. Das Verfahren
wird bis jetzt auch in Österreich angewendet,
aber in Frankreich noch
nicht. Bei einem Vergehen, also etwa
bei Nichtanmeldung einer Veredelung,
kann es sein, dass die zu hinterlegende
Kaution als Strafe eingezogen
wird. Demnächst wird es
nochmals einen Austausch zwischen
der Industrie- und Handelskammer
Bodensee Hochrhein und der Generalzolldirektion
für eine Vereinfachung
des Verfahrens geben. (ibi)

Re: Neues Zollgesetz D-CH

Verfasst: 19.03.2018, 12:02
von joxy12
Ich finde es toll , jetzt werden wir schon mit den Schmugglern aus dem Balkan gleichgestellt :k

Re: Neues Zollgesetz D-CH

Verfasst: 19.03.2018, 20:32
von TwinsWerner
....Demnächst wird es nochmals einen Austausch... für eine Vereinfachung des Verfahrens geben.

Sollen zu den 1000 Seiten noch ein paar Anmerkungen ran gehängt werden :k

Beste Grüsse
Aschi

Re: Neues Zollgesetz D-CH

Verfasst: 20.03.2018, 07:41
von joxy12
Die tausend Seiten zeigen explizit wie der freie Handel in der EU funktioniert....

Re: Neues Zollgesetz D-CH

Verfasst: 20.03.2018, 11:29
von Winterfahrer
Seit wann ist die Schweiz denn in der EU ?

Raymond

Re: Neues Zollgesetz D-CH

Verfasst: 20.03.2018, 12:27
von Reisender
Hallo,
also manchmal bin ich etwas begriffstutzig :-? . Gestehe, dass ich von der Sache keine Ahnung habe, aber gerne mein Wissen erweitern möchte.
Werden schweizer Fahrzeuge, hier Womos, bei der Einreise nach D vom Zoll untersucht auf ihren baulichen Zustand und bei der Ausreise wieder und dann die Daten verglichen? Nur dann kann doch festgestellt werden, was während des Aufenthaltes in D gemacht wurde.
Nach Rückkehr aus den USA hat mich doch auch niemand gefragt, was ev. am Auto verändert wurde.

Heiner

Re: Neues Zollgesetz D-CH

Verfasst: 20.03.2018, 12:33
von 4art
Spätestens wenn Jungs/Mädels die Mwst-Rückerstattungsformulare beim DE-Zöllner abstempeln lassen, kann er das Strafverfahren ganz ohne Kalt und Nass im warmen Büro in die Gänge setzen.