von joxy12 » 19.03.2018, 11:58
Quelle : Schaffhauser Nachrichten vom 19.März 2018
Teurer Grenzverkehr
Neue Zollgesetze: Seit 1. Januar mĂĽssen fast alle Schweizer fĂĽr eine Reparatur ihres Autos
beim deutschen Nachbarn eine hohe Kaution hinterlegen – und kompliziert wird’s auch noch.
Ines Biedenkapp
KONSTANZ. Wer es billiger in Deutschland
haben will, muss nun tiefer ins Portemonnaie
greifen. Jeder, der sein Auto in
Deutschland «veredeln» lässt, muss dies
seit Januar beim deutschen Zoll anmelden
und eine Kaution hinterlegen. Die
kann locker mehrere Tausend Franken
betragen, die in bar am Zoll abzugeben
sind. Veredelungen sind Massnahmen
wie Tuning und das Anbringen von Spezialzubehör.
Somit muss ein Schweizer
Kunde fĂĽr das Aufziehen von hochwertigen
Spezialfelgen, den Einbau von Multimedia-
oder HiFi-Anlagen eine hohe Barkaution
am deutschen Zoll hinterlegen.
Dabei gilt auch zu beachten, dass Motorräder
und Wohnmobile genauso von der
neuen Regelung betroffen sein können
wie Autos. Eine Halterung für Fahrräder
an Auto oder Wohnmobil sowie das Anbringen
einer Anhängerkupplung oder
der Einbau einer Hundebox gelten ebenfalls
als veredelnde Massnahmen.
Vor einer solchen Aufwertung muss
man also nicht nur einen Termin bei der
Garage vereinbaren, sondern den Zoll
informieren, die Kaution bar in Euro
hinterlegen und ein Formular ausfĂĽllen.
Nach Einbau der neuen Teile muss
man sich die Ausfuhr vom Zoll bestätigen
lassen, um die Kaution zurĂĽckzubekommen.
Die Höhe derselben bemisst
sich am Fahrzeugwert und beträgt
10 Prozent; dazu kommen 19 Prozent
der deutschen Mehrwehrsteuer.
Auf nachbarschaftlicher Seite verursacht
das neue Verfahren gemischte GefĂĽhle.
Einige Garagen bieten ihren Kunden
daher an, das Verfahren fĂĽr sie zu
ĂĽbernehmen. Motorradgaragen sehen
das neue Verfahren kritischer: Denn es
ist immer noch nicht ganz klar, was genau
unter eine Reparatur fällt und was
unter eine Veredelung. «Man kann sich
ja gar nicht mehr sicher sein, was eventuell
als Schmuggel bezeichnet wird»,
meint Thomas Möhrle, Eigentümer von
Tattoomoko’s Bike Paradies in Konstanz.
Denn auch Reparaturen können
im Spezialfall als Veredelung gelten.
Eine Ausnahme gilt fĂĽr eine Zone von
10 bis 20 Kilometern beiseits der Grenze.
Deren Bewohner fallen unter ein vereinfachtes
Verfahren und mĂĽssen keine
Kaution hinterlegen. Gemäss der deutschen
Industrie- und Handelskammer
seien Inspektions- und Wartungsarbeiten
von dem neuen Zollverfahren ausgeschlossen.
Zollverfahren
basiert auf dem
EU-Zollkodex
Das neue Verfahren wurde 2016 mit
dem neuen Zollkodex der Europäischen
Union beschlossen und zielte
auf Schmuggler aus dem Balkan ab.
Dabei stellt sich die Umsetzung des
1000-seitigen Dokuments als relativ
schwierig heraus. Das Verfahren
wird bis jetzt auch in Ă–sterreich angewendet,
aber in Frankreich noch
nicht. Bei einem Vergehen, also etwa
bei Nichtanmeldung einer Veredelung,
kann es sein, dass die zu hinterlegende
Kaution als Strafe eingezogen
wird. Demnächst wird es
nochmals einen Austausch zwischen
der Industrie- und Handelskammer
Bodensee Hochrhein und der Generalzolldirektion
fĂĽr eine Vereinfachung
des Verfahrens geben. (ibi)